Psychotherapie

Behandlungsschwerpunkte

Behandlungsschwerpunkte im Einzel-, Paar- und Gruppensetting

  • Depressionen
  • Ängste
  • Traumatisierungen und Anpassungsstörungen
  • Krisenintervention und Notfallpsychologie
  • Somatoforme Störungen
  • Chronische Erkrankungen (Herzkreislauferkrankungen, Multiple Sklerose, Krebs, Asthma, Diabetes etc.)
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Chronische Schmerzen
  • Schlafstörungen
  • Burn-out und Mobbing
  • Stress bei Belastungen
  • Arbeits- und Lernstörungen

Therapeutische Ansätze und Methoden

Die Krankenkassen genehmigen über Krankenschein nur verhaltenstherapeutische Behandlungen, tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen und Psychoanalysen. Üblicherweise werden aber auch schulenübergreifende Ansätze und Methoden in die Therapie einbezogen.

Ich biete Ihnen in dieser Praxis ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Vorgehen als grundlegende Methodik an, orientiert an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ebenso werden tiefenpsychologische und hypnotherapeutische Techniken sowie EMDR eingesetzt basierend auf einer gesprächstherapeutischen Grundhaltung und einer systemischen Denkweise.

Meine fachliche Basis im Überblick:

  • Verhaltenstherapie als grundlegende Methodik
  • lerntheoretische, systemische und hypnotherapeutische Techniken sowie EMDR
  • gesprächstherapeutische Grundhaltung
  • systemtheoretische Denkweise und konstruktivistisches Verständnis
  • Orientierung an den neuesten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen und am biopsychosozialen Krankheitsmodell
  • Einbezug tiefenpsychologischer Ansätze

Die Verhaltenstherapie, die in dieser Praxis als Richtlinienverfahren angewendet wird, soll vor allem menschliches Leiden lindern und die Handlungsfähigkeit mit dem Blick nach vorne erweitern. Sie beinhaltet Veränderungen der sozialen Umgebung und der sozialen Interaktion. Das Ziel ist hauptsächlich die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten. Die Techniken sollen dem Klienten eine bessere Selbstregulation ermöglichen.

Neben der Förderung des Selbstmanagements kann es außerdem um folgende Aspekte gehen:

  • Entwicklung von Stärken
  • unbewusste Möglichkeiten
  • emotionale Prozesse
  • Entdeckung neuer Wege
  • Perspektivenwechsel
  • Verhaltensmuster
  • Innere Achtsamkeit
  • Aktivierung der Selbstheilungskräfte
  • frühe Erfahrungen
  • tiefliegende Grundüberzeugungen und Bedürfnisse
  • Umgang mit chronischen Beschwerden, Handicaps, Enttäuschungen, seelischen und körperlichen Verletzungen

Die Verhaltenstherapie wendet Methoden der Experimental- und Sozialpsychologie an und legt Wert auf eine systematische Analyse der Effektivität. Die Ziele und Vorgehensweisen werden schriftlich festgelegt. Zudem orientiert sich die Verhaltenstherapie an ethischen Prinzipien. Charakteristisch ist die Konzentration auf gegenwärtige statt auf vergangene Konflikte, ohne jedoch die Analyse der Problementstehung zu vernachlässigen. Somit liegt der Schwerpunkt auf beobachtbarem Verhalten und dessen Veränderung. Es wird angenommen, dass Verhaltensweisen erlernt und auch wieder verlernt werden können. Allerdings gibt es auch genetische Unterschiede in der Ausbildung von Störungen und immer um eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die auch das Verstehen von Bedingungszusammenhängen umfasst.

Ablauf einer Psychotherapie

Als Patient haben Sie ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten, d.h. Sie können ohne Überweisung eines Arztes in die Praxis kommen. Nur wenn Sie mit einem sog. Hausarztvertrag bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes.

In einem ersten Schritt klären wir in maximal drei Sprechstunden, welche Beschwerden bei Ihnen vorliegen, wie sie sich entwickelt haben, welche Vorbehandlungen erfolgten, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und wenn ja, welches Behandlungsverfahren hilfreich erscheint sowie die Therapieziele. Wir prüfen auch, ob ggf. andere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sie besser geeignet sein könnten oder zusätzlich genutzt werden sollten. Zum Abschluss dieser Gespräche erhalten Sie eine schriftliche Patienteninformation, in der die Ergebnisse und Empfehlungen in einer kurzen Übersicht formuliert sind. 

Falls eine Psychotherapie indiziert ist, können wir in den folgenden vier probatorischen Sitzungen Ihre lebensgeschichtliche Entwicklung und weitere wichtige Details klären.  

Diese Sitzungen sind jederzeit und ohne Antrag an Ihre Krankenkasse möglich. Für weiterführende Sitzungen ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erforderlich.

Der anonymisierte Bericht, den die Krankenkasse mit dem Antrag erhält, wird verschlossenen an einen Gutachter zur Beurteilung geschickt.

Falls Sie zum ersten Mal eine Psychotherapie durchführen möchten oder Ihre vorherige ambulante Therapie schon länger als zwei Jahre zurückliegt, kann eine zweiphasige Kurzzeittherapie mit jeweils 12 Stunden unkompliziert beantragt werden, also 24 Stunden insgesamt. Diese Kurzzeittherapie kann bei Bedarf später mit einem Antrag und Bericht vom Therapeuten in eine Langzeittherapie, mit zusätzlichen 36 Stunden als Verlängerung, umgewandelt werden. Die Gesamtdauer der Behandlung richtet sich nach Art und Schwere der Störung.

Sollten Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung gewesen sein oder den/die Behandler gewechselt haben, wird ein ausführlicher anonymisierter Bericht des Therapeuten mit Behandlungsplan notwendig, der von einem Gutachter geprüft wird. Die Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt nach positiver Stellungnahme des Gutachters.

Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Bei Bedarf können auch Doppelstunden erfolgen.

Die Dauer einer Psychotherapie kann je nach Beschwerdebild und Zielsetzungen zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren betragen. Üblicherweise finden die Sitzungen – zumindest anfangs – im Abstand von einer Woche bzw. 14tägig statt; größere Abstände können aber ebenfalls vereinbart werden.

Die Therapieinhalte und -phasen sind abhängig von der individuellen Persönlichkeit, den Wünschen und der gemeinsamen Planung. Jeder Schritt wird zuvor besprochen und wir stimmen gemeinsam das Vorgehen ab.

Kostenübernahme

Als Psychologische Psychotherapeutin bin ich von allen Krankenkassen, sowohl gesetzlich als auch privat, als Behandler für das Therapieverfahren „Verhaltenstherapie“ anerkannt.

Gesetzlich Versicherte

Das Honorar für meine psychotherapeutischen Leistungen wird über die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), ein Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Bei Privat- und Beihilfeversicherten stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,3fache Satz der GOP) direkt an Sie aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Bei Verhaltenstrainings bzw. Übungen außerhalb der Praxis beginnt der 50minütige Zeittakt mit Verlassen der Praxis und endet nach Rückkehr in die Praxis. Die zusätzlich anfallenden Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten mit Bus, Bahn, PKW oder Eintrittskosten) müssen auch für den Therapeuten während der Außerhaustermine vom Patienten getragen werden.

Privat Versicherte und Beihilfe-Versicherte

sollten vorher genau die vertraglichen Bedingungen prüfen. Am besten nimmt man dazu Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Versicherung auf und lässt sich schriftlich die Bestätigung der Kostenübernahme und die Antragsunterlagen zuschicken.

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung

sollten ebenso genau die vertraglichen Bedingungen prüfen und sich schriftlich die Bestätigung der Kostenübernahme und die Antragsunterlagen zuschicken lassen.

Selbstzahler

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten zu tragen. Bei dieser Variante haben Sie folgende Vorteile:

  • keine Wartezeiten
  • kein langwieriges Gutachterverfahren zur Kostenübernahme
  • minimale Formalitäten
  • keine gesetzlich verpflichtende Auskunft gegenüber Versicherungen oder Behörden
  • keine Einschränkungen bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Therapie möglich, auch wenn Sie als gesetzlich Versicherter in der zweijährigen Sperrfrist sind (z.B. bei beendeter oder abgebrochener Therapie)

Die Privatliquidation entspricht ebenso dem üblichen 2,3fachen Satz der GOP. Die Rechnung können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen von Ihrer Steuer absetzen. Kontaktieren sie dafür bitte Ihren Steuerberater.

In jedem der hier genannten Fälle werde ich für Sie weitestgehend die notwendigen Formalitäten übernehmen.

Therapeutische Rahmenbedingungen

Terminabsagen

Psychotherapeutische Praxen sind grundsätzlich Bestellpraxen, die eine vereinbarte Therapiestunde für den jeweiligen Patienten freihalten und diese dann nicht kurzfristig anderweitig vergeben können. Insofern ist eine verlässliche Regelung für die Terminplanung und zur Orientierung des Therapeuten erforderlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte zuverlässig mindestens 48 Stunden, also zwei Arbeitstage vorher ab. Bei Nichteinhaltung dieser Frist bleibt der Termin für den Patienten reserviert und wird gemäß § 615 BGB als nicht wahrgenommener Bereitstellungstermin mit einem sog. Ausfallhonorar in Höhe von 65 Euro privat in Rechnung gestellt, da die Krankenkassen eine ausgefallene Therapiestunde nicht erstatten.

Praxiskommunikation

In dieser Praxis werden zur Terminabstimmung, aber auch im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung (Feedback, Berichte, Buchempfehlungen, Begleitung etc.) digitale Medien genutzt: Email, SMS und WhatsApp.

Gesetzliche Schweigepflicht

  1. Der Therapeut ist verpflichtet, über alle ihm in Ausübung seiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen (J 203 StGB), soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt.
  2. Die Schweigepflicht des Therapeuten besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten sowie gegenüber Vorgesetzten und der Krankenkasse.
  3. Wenn mehrere Therapeuten oder Psychologen und Ärzte gleichzeitig denselben Patienten beraten oder behandeln, so sind untereinander von der Schweigepflicht insofern befreit, als der Patient nicht etwas anderes bestimmt.

(Berufsordnung für Psychologen vom BDP 1986, VII-1)

Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck meine Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Dazu liegt in der Praxis auch eine allgemeine Datenschutzinformation aus, der Sie auch entnehmen können, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. Für den weiteren therapeutischen Prozess können Sie auch eine Einwilligungserklärung zur personengebundenen Datenverarbeitung unterschreiben. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.